25.06.2009 | Verein / Medien |
Zentrales Kontrollorgan für die Geschäftsführung ist künftig der Aufsichtsrat, der aus fünf Mitgliedern besteht. Durch die Kommanditisten wurden zwei Mitglieder des Aufsichtsrates gewählt, nämlich
Dem THW e.V. wurden 26 % der Stimmrechte in der KG-Versammlung eingeräumt, womit die Auflagen im Lizenzierungsvertrag für die Spielberechtigung in der Handball-Bundesliga gewährleistet ist.
Die durch die KG-Versammlung am heutigen Tage gewählten zwei Vertreter des Aufsichtsrates und der Vertreter des THW e.V. sind satzungsgemäß beauftragt, die restlichen beiden Mitglieder des Aufsichtsrates zu berufen, wobei vorgegeben ist, dass einer der beiden Mitglieder über langjährige Erfahrungen im Bundesliga- Handballsport verfügen soll, das andere Mitglied ein Angehöriger der steuerberatenden oder rechtsberatenden Berufe sein soll. Die Berufung der zwei restlichen Mitglieder des Aufsichtsrates soll kurzfristig erfolgen.
Die Amtszeit des Aufsichtsrates ist befristet auf fünf Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.
Weiter hat die KG-Versammlung die Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses beschlossen, der aus bis zu 10 Mitgliedern, vornehmlich aus dem Kreis der Sponsoren bestehen soll. Dieser Wirtschaftausschuss hat beratende Funktion für Geschäftsführung und Aufsichtsrat in allen wirtschaftlichen Belangen der Gesellschaft, bei der Einwerbung neuer Sponsoren und der werblichen Leistung der Gesellschaft für die Sponsoren.
Als Mitglieder des Wirtschaftsausschusses wurden am heutigen Tag gewählt:
gez. Ulrich Rüther, Versammlungsleiter
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