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19.07.2001 Mannschaft

Ehepaar Perunicic erschien nicht zum Arbeitsgerichtstermin - Prozeß vertagt

Prozeß wird am 12. Oktober fortgesetzt

Nenad Perunicic.
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Die Streitsache "THW Kiel gegen Nenad Perunicic" geht in die Verlängerung. Weder der Montenegriner selbst, noch seine als Zeugin geladene Ehefrau Tatjana erschienen vor Gericht. Nun hat Richterin Birgit Becker das Arbeitsgerichtsverfahren auf den 12. Oktober vertagt, denn ohne die Aussage von Frau Perunicic sei keine abschließende Beweisführung möglich.
Im Saal 12 des Arbeitsgerichtes ging es laut Kieler Nachrichten "turbulent" zu. Der Rechtsbeistand des Montenegriners, so die KN, "schien wenig vorbereitet". Und weiter: "Den Prozeßbeobachtern erschloß sich indes bald, daß die Perunicic-Seite, vertreten von den Berliner Anwälten Havers und Gruhl, eine Klärung des Sachverhaltes gar nicht anstrebte. Es schien ihr vielmehr darum zu gehen, den Termin platzen zu lassen."

Rechtsanwalt Havers: "Man wisse nicht, warum die Perunicic-Eheleute nicht erschienen seien." Die Folge: Keine Aussage, Prozeß vertagt, 500 DM Ordnungsstrafe für Frau Perunicic.

Eine Aussage machte dagegen THW-Coach Noka Serdarusic: "Uwe Schwenker, Nenad Perunicic und ich haben in meinem Wohnzimmer 1999 in knapp 20 Minuten per Handschlag eine Vertragsverlängerung bis 2004 beschlossen." Niemand sonst sei dabei gewesen. Seine Frau und Tatjana hätten in einem anderen Raum Kaffee getrunken. "Erst als alles besiegelt war, haben wir fünf zusammen mit Champagner angestoßen."

Eine Relevanz der Aussage von Frau Perunicic sei somit nicht zu entnehmen gewesen. Dies hatte auch THW-Rechtsanwältin Gaby Krämmer von vorneherein in Frage gestellt. Krämmer durfte sich damit trösten, daß Richterin Becker deutlich machte, daß der mündlich abgeschlossene Vertrag zwischen dem THW und Perunicic nach Rechtslage durchaus Gültigkeit besitze. Außerdem schrieb die Arbeitsrichterin den DHB-Richtern, die morgen über die Spielberechtigung entscheiden sollen, ins Stammbuch: "Für das Spielrecht reicht allein die Anzeige des Arbeitsvertrages. Die Verträge müssen nicht schriftlich vorliegen."


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