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13.02.2002 Mannschaft

Martin Schmidt: Letzter Vertrag beim THW

Bleibt dem THW bis 2003 erhalten: Martin Schmidt.
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Handball-Bundesligist THW-Kiel und Linkshänder Martin Schmidt gaben gestern die Verlängerung des am 30. Juni 2002 auslaufenden Vertrages um ein weiteres Jahr bis 2003 bekannt.
Der 32-jährige Rechtsaußen, der 1991 von der SG Bremen Ost zu den Zebras wechselte, zieht damit in den illustren Kreis der dienstältesten THW-Handballer aller Zeiten ein. Läuft alles normal, wird der ehemalige Nationalspieler (67 A-Länderspiele) am 30. Juni 2003 insgesamt zwölf Jahre lang das THW-Trikot getragen haben.

Schon heute blickt Martin Schmidt auf eine ungewöhnlich erfolgreiche Zeit zurück. Die wichtigsten Trophäen des Diplom-Betriebswirtes: sechs deutsche Meisterschaften, drei DHB-Pokalsiege, der Gewinn des EHF-Pokals und die Finalteilnahme der Champions League gegen den FC Barcelona. In den verbleibenden eineinhalb Jahren hofft Schmidt auf weitere Triumphe: "Wir haben eine Mannschaft beisammen, die sehr leistungsstark ist und in der eine sehr positive Stimmung herrscht. Alles ist möglich. Wenn wir von weiterem Verletzungspech verschont bleiben, sind wir Ernst zu nehmender Titelanwärter."

Mit der Verpflichtung von Schwedens Weltklasse-Rechtsaußen Johan Pettersson sind Schmidts Spielanteile in der laufenden Saison allerdings weniger geworden. Das sei kein Problem, wiegelt der Linkshänder ab. "Johan spielt ein Riesenjahr. Ich würde mich nur ärgern, wenn er schlechter wäre als ich und ich trotzdem die Bank drücken müßte."

Der 30. Juni 2003 steht indes als unumstößlicher Termin für seinen Abschied vom Leistungssport fest. "Das wird definitiv meine letzte Saison", betont der gebürtige Achimer. Schmidt tauscht danach seine sportliche gegen eine berufliche Karriere. Trotz der hohen Trainings- und Spielbelastung beendete er sein Studium im vergangenen Jahr mit Erfolg. Mit der Anstellung bei einem Kieler Steuerbüro hat Schmidt den Einstieg in die Berufspraxis ebenfalls vollzogen.

(Von Reimer Plöhn, aus den Kieler Nachrichten vom 13.2.2002)


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