12.05.2009 | Verein / Medien |
Diese Struktur, die von den Gründungsgesellschaftern vor 17 Jahren geschaffen wurde, hatte in der Vergangenheit Vorteile. Dies galt insbesondere in der Aufbauphase, als es den GmbH-Gesellschaftern darum ging, durch aktive Akquisition bei Sponsoren und Werbepartnern ausreichende Kapitalmittel aufzubringen, um den THW Kiel in eine Spitzenposition im bezahlten Handballsport zu bringen.
Als bisheriges und abgestimmtes Ergebnis haben die Gesellschafter der GmbH der Versammlung vorgetragen, dass nach ihrer Auffassung die bisherige Struktur der Fortentwicklung des Unternehmens zu einem inzwischen mittelgroßen mittelständischen Wirtschaftsunternehmen mit einem Etat von ca. 8 Mio Euro nicht mehr gerecht werde.
Die Gesellschafter haben sich daher bereit erklärt, ihre Gesellschaftsanteile an der GmbH auf die Kommanditgesellschaft zu übertragen, so dass eine so genannte Einheitsgesellschaft entsteht. Jeder Gesellschafter kann entscheiden, ob er in Höhe seines Anteils Kommanditist wird oder nicht.
Zentrales Kontrollorgan für die Geschäftsführung wird künftig ein neu einzurichtender Aufsichtsrat, der nach dem Stand jetziger Überlegungen aus fünf Mitgliedern bestehen wird. Ein Mitglied im Aufsichtsrat wird ein Vertreter des THW e.V. sein, dem auch 26 Prozent der Stimmrechte in der KG-Versammlung eingeräumt werden, damit die diesbezüglichen Auflagen im Lizenzierungsvertrag für die Spielberechtigung an der Handball-Bundesliga gewährleistet sind. Zwei weitere Mitglieder des Aufsichtsrates werden durch die Gesellschafterversammlung der KG gewählt, wobei einer der beiden Mitglieder aus dem Kreis der größten Sponsoren stammen soll. Von den restlichen beiden Mitgliedern des Aufsichtsrates soll einer über langjährige Erfahrungen im Bundesliga-Handballsport verfügen, der andere ein Angehöriger der steuerberatenden oder rechtsberatenden Berufe sein.
Damit wird gewährleistet, dass im Aufsichtsrat unternehmerischer und sportlicher Sachverstand angemessen vertreten sind. Die Amtszeit des Aufsichtsrates wird befristet auf fünf Jahre. Der Aufsichtsrat hat, wie die Gesellschafter bisher, keinen Anspruch auf Vergütung, erhält lediglich die Aufwendungen ersetzt.
Der bisher bei der Gesellschaft bestehende Beirat, der Beratungs- und Überwachungsfunktion hatte, entfällt. Es soll ein neuer Wirtschaftsbeirat berufen werden, der jedoch lediglich beratende Funktion hat.
Die Gesellschafterversammlung der KG hat diesen Vorschlägen einstimmig zugestimmt. Es wurde vereinbart, dass die Gesellschafter der GmbH und der Beirat der KG umgehend die vertraglichen Änderungen vorbereiten und eine Neufassung der Verträge in einer Ende Juni stattfindenden KG-Gesellschafterversammlung zur Abstimmung stellen werden.
Kiel, 12. Mai 2009
gez. Dr. Georg Wegner, Gesellschafter der GmbH
gez. Ulrich Rüther, Beiratsvorsitzender der KG
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