14.09.2010 | Regeln |
Allerdings wird zwischen einer Roten Karte, die keinen Bericht erfordert und der Disqualifikation wegen groben Fehlverhaltens unterschieden. Letzteres zieht aufgrund des Schiedsrichterberichts weitere Disziplinarmaßnahmen nach sich. Der Mannschaftsverantwortliche (MV) wird hier noch vor Wiederaufnahme des Spiels vom Schiedsrichter darüber informiert. "Das finde ich gut, und es ist besser einen Außenstehenden zu informieren als einen Spieler, der vielleicht sogar im Geschehen steckte", sagt Methe.
Zu einer Roten Karte mit Bericht gehören besonders rücksichtslose und gefährliche Aktionen, die bisher einen Ausschluss zur Folge hatten. Das sind zum Beispiel: Vergehen in der letzten Spielminute, bei denen die Freigabe des Balles verweigert wird, oder besonders grobe Fouls. "Der Mannschaftsverantwortliche sollte auch der Trainer sein", ergänzt Rauchfuß. Die zuletzt gängige Praxis beim THW, dass vielleicht ein Mannschaftsarzt oder ein anderer Betreuer die Position des MV A anstelle des Trainers einnahm, hält der 65-Jährige für nicht richtig: "An Kieler Stelle würde ich etwas ändern."
Auch die Hinausstellungen wurden in Teilbereichen neu definiert. So wird ein Spieler sofort für zwei Minuten des Feldes verwiesen, wenn er die Gefährdung des Gegners in Kauf nimmt. Dazu zählen vor allem Vergehen, die mit hoher Intensität oder bei hoher Laufgeschwindigkeit begangen werden. Ein Vergehen beim Tempogegenstoß kann nicht zur Verwarnung führen. Gegenspieler dürfen nicht für längere Zeit festgehalten werden; zeitsträ-fenpf lichtig sind auch Vergehen gegen Kopf, Hals oder Nacken.
Rot gibt es, wenn der Kontrahent gesundheitsgefährdend (Verlust der Körperkontrolle im Lauf, Sprung oder während eines Wurfes) attackiert wird. Hier fällt es beim Strafmaß besonders schwer ins Gewicht, wenn der Gegenspieler unvorbereitet getroffen wurde und er sich nicht schützen konnte. Schutzaussagen des Sünders ("Ich hab ihn doch kaum getroffen") ersparen ihm nicht die fällige Strafe.
Dies gilt auch, wenn ein Torwart den Sechs-Meter-Kreis (Torraum) verlässt, um den Gegenstoßpass abzufangen. Der Schlussmann trägt die Verantwortung dafür, dass keine gesundheitsgefährdende Situation entsteht. Entsteht sie doch, wird er disqualifiziert - selbst wenn er in Ballbesitz gekommen ist. Sind die Schiedsrichter in diesen Situationen überzeugt, dass der Gegenspieler ohne das regelwidrige Eingreifen des Torwarts den Ball erreicht hätte, müssen sie künftig auf Siebenmeter entscheiden.
Grob unsportlich ist zürn Beispiel die Beleidigung oder Drohung gegenüber Schiedsrichtern, Zeitnehmern/Sekretären, Mannschaftsoffiziellen aber auch Spielern und Zuschauern. Die Form - verbal oder nonverbal - spielt keine Rolle.
Der Regionalliga erfahrene Sebastian Klinke (Bordesholm), der mit seinem Zwillingsbruder Matthias (Mühbrook) bis hinauf in die Vierte Liga (Oberliga Hamburg/Schleswig-Holstein) eingesetzt wird, sieht das erste Jahr eher als Ubungsjahr für alle Beteiligten an. "Die Schiedsrichter werden nach Schnellschulung mit einem Halbwissen aufs Spielfeld geschickt, und die Vereins-Vertreter haben sich zumeist gar nicht informiert", sagt der 26-Jährige.
Übrigens: Die Rolle des Kapitäns wurde nicht wieder eingeführt, auch wenn das Tragen einer Spielführerbinde erlaubt ist. "Der Kapitän ist eher die zweite Hand des Trainers, aber nicht Ansprechpartner des Schiedsrichters", erläutert Rauchfuß.
(Aus dem Zebra-Journal der Kieler Nachrichten vom 27.08.2010)
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