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16.05.2014 Handball international / Bundesliga

Kieler Nachrichten: Gerichtsurteil für Vereine wegweisend

Nach Dortmunder Richterspruch müssen deutsche Handball-Klubs ihre ausländischen Nationalspieler nicht mehr bedingungslos abstellen

Aus den Kieler Nachrichten vom 16.05.2014:

Dortmund. Nach dem Dortmunder Grundsatzurteil in Sachen Abstellgebühren für Nationalspieler behalten sich der Deutsche Handballbund (DHB) und der Handball-Weltverband IHF Rechtsmittel vor. "Wir brauchen klare Regeln im Umgang miteinander. Deshalb werden wir die schriftliche Begründung des Urteils, sobald uns diese vorliegt, analysieren und gemeinsam mit der IHF entscheiden, ob wir Rechtsmittel einlegen", sagte DHB-Präsident Bernhard Bauer gestern und ergänzte: "Wir werden auch prüfen, ob und wie dieses Urteil durch die Bezugnahme auf das Kartellrecht möglicherweise weit über den Handball hinaus von Bedeutung sein kann."
Die IHF erklärte auf Anfrage: "Da uns die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, können wir uns zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht äußern." Die klagenden Vereine rechnen indes mit einem Einspruch der Verbände. "Es ist ein erster Schritt dahin, dass die IHF ihr Selbstverständnis ändert. Ich gehe aber davon aus, dass die IHF und der DHB Rechtsmittel einlegen werden", sagte Axel Geerken, Geschäftsführer des Bundesligisten MT Melsungen.

Am Mittwoch hatte das Dortmunder Landgericht entschieden, dass deutsche Handballklubs ihre ausländischen Nationalspieler nicht mehr bedingungslos für Länderspiele abstellen müssen. Für die Dauer der Abstellung seien Kompensationszahlungen zwingend erforderlich. Außerdem könne es nicht sein, dass die Vereine weiterhin verpflichtet seien, die Spieler in der Zeit ihrer Abstellung auch noch auf eigene Kosten zu versichern. Hier stünden DHB und IHF in der Pflicht.

Rekordmeister THW Kiel sieht das Urteil als Erfolg an. "Wir sind sehr zufrieden. Das, was wir als einer der Vorreiter verfolgt haben, ist berücksichtigt worden. Es zeigt uns: Es hat einen Sinn zu kämpfen. Das ist ein wegweisendes Urteil", sagte Sabine Holdorf-Schust, Prokuristin beim THW Kiel. Geklagt hatten insgesamt 16 deutsche Vereine.

Die IHF zahlt zwar bei Weltmeisterschaften Abstellgebühren und Versicherungen. Im Gegensatz zur Europäischen Handball-Föderation ist eine Regelung darüber aber beim internationalen Verband nicht vertraglich fixiert. Das wollen die Klubs genauso erreichen wie mehr Mitspracherecht bei der IHF. Das Dortmunder Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bei einer Berufung wäre das OLG Düsseldorf zuständig.

(aus den Kieler Nachrichten vom 16.05.2014)


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