16.05.2014 | Handball international / Bundesliga |
Am Mittwoch hatte das Dortmunder Landgericht entschieden, dass deutsche Handballklubs ihre ausländischen Nationalspieler nicht mehr bedingungslos für Länderspiele abstellen müssen. Für die Dauer der Abstellung seien Kompensationszahlungen zwingend erforderlich. Außerdem könne es nicht sein, dass die Vereine weiterhin verpflichtet seien, die Spieler in der Zeit ihrer Abstellung auch noch auf eigene Kosten zu versichern. Hier stünden DHB und IHF in der Pflicht.
Rekordmeister THW Kiel sieht das Urteil als Erfolg an. "Wir sind sehr zufrieden. Das, was wir als einer der Vorreiter verfolgt haben, ist berücksichtigt worden. Es zeigt uns: Es hat einen Sinn zu kämpfen. Das ist ein wegweisendes Urteil", sagte Sabine Holdorf-Schust, Prokuristin beim THW Kiel. Geklagt hatten insgesamt 16 deutsche Vereine.
Die IHF zahlt zwar bei Weltmeisterschaften Abstellgebühren und Versicherungen. Im Gegensatz zur Europäischen Handball-Föderation ist eine Regelung darüber aber beim internationalen Verband nicht vertraglich fixiert. Das wollen die Klubs genauso erreichen wie mehr Mitspracherecht bei der IHF. Das Dortmunder Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bei einer Berufung wäre das OLG Düsseldorf zuständig.
(aus den Kieler Nachrichten vom 16.05.2014)
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