15.03.2011 | Bundesliga |
Gemäß den Lizenzierungsrichtlinien hat der DHC Rheinland die Möglichkeit, innerhalb einer Woche nach Zustellung des Beschlusses gegen die Entscheidung der Lizenzierungskommission Beschwerde einzulegen. Im weiteren Verlauf verbleibt dem DHC Rheinland gegebenenfalls die Möglichkeit, einen Lizenzantrag für die Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Handball-Bundesliga für die Saison 2011/12 zu stellen. Ansonsten steigt der DHC Rheinland in die 3. Handball-Bundesliga (früher Regionalliga) ab.
Der Lizenzierungskommission gehören neben Frank Bohmann, Dr. Siegfried Friedrich, Wirtschaftsprüfer der Firma Rölfs Partner sowie Rolf Nottmeier, Vorsitzender Richter am Arbeitsgericht Minden an. Die Lizenzierungsrichtlinien sind einsehbar unter www.toyota-handball-bundesliga.de, Intern, Formulare & Ordnungen.
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