Aus den Kieler Nachrichten vom 11.11.2010:
Kiel. In die Handball-Manipulationsaffäre
um
Uwe Schwenker und
Noka Serdarusic
ist Bewegung gekommen. Nachdem die "Süddeutsche Zeitung"
gestern berichtet hatte, die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Kiel
halte den gemeinsamen Betrugsvorwurf gegen Ex-THW-Manager
Schwenker und Ex-Trainer
Serdarusic
nicht mehr aufrecht, bestätigte eine
Gerichtssprecherin, die Kammer unter Vorsitz von Stefan Worpenberg
erachte auch den Vorwurf der Untreue
zulasten des THW für fraglich.
Grundlage eines möglichen Hauptverfahrens
sei zurzeit lediglich der Vorwurf der Bestechung von Schiedsrichtern
beim
Rückspiel des Champions-League-Finales 2007 gegen die
SG Flensburg-Handewitt. Paragraph
299 der Strafprozessordnung sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu
drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Offenbar beurteilt das Gericht die
Gründe, die die Kieler Staatsanwaltschaft im Januar zu einer Anklageerhebung
wegen Betrugs und Untreue bewogen hatte, als nicht beweisfähig.
Das wird in Justizkreisen als klare Niederlage der Staatsanwaltschaft
beurteilt, die rund zehn Monate lang
ermittelt hatte.
Die Verteidiger von Schwenker und
Serdarusic haben bis morgen Zeit, eine
Bewertung abzugeben. Während
Serdarusics Anwalt Erich Samson (Strande) auf KN-Anfrage mit Hinweis
auf die Schweigepflicht keine
Stellungnahme abgeben wollte, sagte
der Kieler Michael Gubitz, einer der
drei Schwenker-Anwälte: "Das
Landgericht hat durchgreifende Zweifel an der Strafbarkeit wegen
Betruges und Untreue. Die schweren Vorwürfe dürften damit ausgeräumt
sein. Verteidigung und Staatsanwaltschaft sollen nun zu möglichen anderen
Tatbeständen Stellung nehmen. Wir sind sehr zuversichtlich, auch diese
letzten verbleibenden Vorwürfe entkräften zu können." Ob ein Hauptverfahren
eröffnet wird, wird die Kammer erst nach den Erwiderungen
der Anwälte entscheiden.
(von Gerhard Müller, aus den Kieler Nachrichten vom 11.11.2010)