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13.01.2011 Verein / Medien

Reaktion des THW Kiel auf Eröffnungsentscheidung des Landgerichts Kiel

Der deutsche Rekordmeister und Gewinner der EHF Champions League, THW Kiel, hat die heutige Entscheidung der 5. großen Strafkammer des Landgerichts Kiel zur Kenntnis genommen. Das Landgericht hat nach vorläufiger Bewertung des Akteninhaltes und der erhobenen Anklage einen Verdacht gegen Uwe Schwenker und "Noka" Serdarusic bejaht und hält es für geboten, diesen Verdacht in einer öffentlichen Hauptverhandlung aufzuklären.
Für die Eröffnungsentscheidung kam es nach Rechtsauffassung des Gerichts auf den sportlich und für den THW Kiel entscheidenden Umstand nicht an, nämlich dass die Schiedsrichter das CL-Finalrückspiel zwischen dem THW Kiel und der SG Flensburg-Handewitt im April 2007 neutral und absolut korrekt geleitet haben, was verschiedene, auch internationale, gutachterliche Expertisen belegt haben.

Das Gericht hat darauf hingewiesen, dass für die beiden Angeklagten nach wie vor uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt.

Die Rechtsauffassung des Landgerichts Kiel hat der THW Kiel nicht zu kommentieren oder zu bewerten. Auch im Übrigen sollen keine weiteren Erklärungen zu dem Inhalt der Eröffnungsentscheidung abgegeben werden.


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