Der deutsche Rekordmeister und Gewinner der EHF Champions League,
THW Kiel, hat die heutige Entscheidung der 5. großen Strafkammer
des Landgerichts Kiel zur Kenntnis genommen. Das Landgericht hat
nach vorläufiger Bewertung des Akteninhaltes und der erhobenen
Anklage einen Verdacht gegen
Uwe Schwenker
und
"Noka" Serdarusic bejaht und hält
es für geboten, diesen Verdacht in einer öffentlichen Hauptverhandlung
aufzuklären.
Für die Eröffnungsentscheidung kam es nach Rechtsauffassung des
Gerichts auf den sportlich und für den THW Kiel entscheidenden
Umstand nicht an, nämlich dass die Schiedsrichter das
CL-Finalrückspiel zwischen dem THW Kiel und der SG Flensburg-Handewitt
im April 2007 neutral und absolut korrekt geleitet haben, was
verschiedene, auch internationale, gutachterliche Expertisen belegt haben.
Das Gericht hat darauf hingewiesen, dass für die beiden Angeklagten
nach wie vor uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt.
Die Rechtsauffassung des Landgerichts Kiel hat der THW Kiel nicht zu
kommentieren oder zu bewerten. Auch im Übrigen sollen keine weiteren
Erklärungen zu dem Inhalt der Eröffnungsentscheidung abgegeben werden.