11.02.2011 | Verein / Medien |
Die 5. Große Strafkammer hatte Ende Januar entschieden, dass Hauptverfahren gegen Schwenker und Serdarusic zu eröffnen. Die Strafkammer hatte die Anklage der Staatsanwaltschaft Kiel mit einer abweichenden rechtlichen Beurteilung des angeklagten Sachverhaltes zur Hauptverhandlung zugelassen. Im Gegensatz zu der Staatsanwaltschaft geht die Kammer nicht von Betrug und Untreue, sondern von einer gemeinschaftlich begangenen Bestechung im geschäftlichen Verkehr aus. Damit ist eine geringere Erwartung des Strafmaßes verbunden.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft sollen Schwenker und Serdarusic den polnischen Schiedsrichtern im Zuge des Champions-League-Finalrückspiels des THW Kiel gegen die SG Flensburg- Handewitt (29:27) im April 2007 einen höheren fünfstelligen Geldbetrag durch einen kroatischen Mittelsmann übergeben haben. Beide streiten dies ab.
(Aus den Kieler Nachrichten vom 11.02.2011)
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