14.02.2011 | Verein / Medien |
Zudem hat das Gericht die Angeklagten nach Informationen unserer Zeitung darauf hingewiesen, dass es nicht nur eine Ahndung wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr (Paragraf 299 StGB) in Betracht zieht, sondern auch "besonders schwere Fälle von Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr" (Paragraf 300). Schwere Fälle liegen dann vor, wenn sie entweder die "Tat auf einen Vorteil großen Ausmaßes bezieht" oder "der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat". Auch hier droht den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Auch die ersten Zeugen stehen fest. Zunächst muss der dänische Gesellschafter der Rhein Neckar-Löwen, der Kronzeuge Jesper Nielsen, am 6. und 7. April aussagen. Es folgt am 13. April und 5. Mai Hubertus Grote, der ehemalige Gesellschafter des THW Kiel und Freund Schwenkers. Für den 11. Mai schließlich sind Karin Schwenker, die Ex-Frau des Managers, sowie Mirjana Serdarusic vorgesehen.
(Von Erik Eggers, aus den Kieler Nachrichten vom 14.02.2011)
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