Aus den Kieler Nachrichten vom 25.03.2011:
Kiel. Es gibt an Geburtstagen wahrlich bessere Nachrichten:
Uwe Schwenker hatte gestern die ersten
Glückwünsche für sein 53. Lebensjahr gerade entgegen genommen, da
ereilte den Ex-Manager des THW Kiel die Kunde von der Verschiebung
des Prozesses gegen ihn und
Noka Serdarusic:
Das Verfahren, das am kommenden Dienstag vor dem Kieler Landgericht
beginnen sollte, ist auf unbestimmte Zeit verschoben. Grund ist eine
akut behandlungsbedürftige Erkrankung des Vorsitzenden Richters
Stephan Worpenberg. Bis die Hauptverhandlung beginnen kann, kann
es Sommer werden.
Für
Schwenker, dem wie
Serdarusic
im Zusammenhang mit dem
Champions-League-Finalrückspiel 2007 gegen die SG Flensburg-Handewitt
Bestechung der polnischen Schiedsrichter vorgeworfen wird, war diese Nachricht nicht leicht zu
verarbeiten. "Ganz klar, die Gesundheit des Richters steht über allem, das
ist sehr bedauerlich", sagte
Schwenker, "zugleich
war ich aber froh, dass das Verfahren endlich losgeht." Der nun 52-Jährige
unterliegt seit Bekanntwerden der Handball-Affäre am 1. März 2009 praktisch
einem Berufsverbot. Auf dem Handball-Arbeitsmarkt ist der Manager seitdem
nicht mehr vermittelbar. "Für mich ist es wichtig, dass diese Angelegenheit
schnell geklärt wird", hatte
Schwenker, der die
Vorwürfe stets bestritten hat, immer wieder betont.
Der Kieler Sportrecht-Professor Martin Nolte geht davon aus, dass
dem THW im Fall einer etwaigen Verurteilung von Schwenker
und Serdarusic nicht die Aberkennung des
Champions-League-Titels drohen würde. "Das halte ich für unwahrscheinlich,
wenn auch nicht für ausgeschlossen. Je länger ein eventuelles Unrecht
zurück liegt, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, es zu korrigieren."
Außerdem richte sich das Strafverfahren nicht gegen den THW als Mannschaft.
Dagegen hält der 43-Jährige, der die Kieler Christian-Albrechts-Universität
am 1. Juni verlassen wird und an die Sporthochschule Köln wechselt,
da sich die juristische Fakultät der CAU gegen die Einrichtung einer
ordentlichen Professur für Sportrecht ausgesprochen hat, eine Schadenersatzklage
der SG Flensburg-Handewitt wegen entgangener Einnahmen für "durchaus denkbar":
"Ein Zivilgericht könnte im Fall einer Verteilung von
Schwenker und Serdarusic
auf den bewiesenen Fakten des Strafgerichts aufbauen."
(von Gerhard Müller, aus den Kieler Nachrichten vom 25.03.2011)