30.04.2009 | Verein |
Das Final-Rückspiel gegen Flensburg fand am 29. April 2007 statt. Die Verfolgung verjährt nach zwei Jahren. Gegen Kiel könnte sogar eine Sperre für internationale Wettbewerbe wegen grober Unsportlichkeit ausgesprochen werden. Der THW wird nun von der EHF zu den Vorgängen befragt.
"Eigentlich wollten wir das Verfahren erst nach der Akteneinsicht bei der Kieler Staatsanwaltschaft einleiten. Aber das hat sich verzögert. Wir werden hoffentlich bald Akteneinsicht bekommen", meinte Flixeder. "Die Staatsanwaltschaft prüft, ob schutzwürdige Interessen der Beschuldigten oder anderer Personen nach Strafprozessordnung der Herausgabe entgegenstehen", erklärte Oberstaatsanwalt Uwe Wick.
(Aus den Kieler Nachrichten vom 30.04.2009)
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