Aus den Kieler Nachrichten vom 09.05.2009:
Kiel - THW-Gesellschafter Hubertus Grote war am Donnerstag
über die Presse darüber informiert worden, dass
seine Beschwerde über ein verhängtes Ordnungsgeld wegen
verweigerter Aussage im Zusammenhang mit der Manipulationsaffäre
um den THW Kiel vom Landgericht Kiel
abgewiesen worden sei. Gestern erfuhr Grote Inhalte des
Schreibens, in dem "die Beschwerde auf Kosten des Beschwerdeführers
als unbegründet verworfen" wird.
Die Folge: Der THW-Gesellschafter muss aussagen und das
Ordnungsgeld zahlen - oder einen Schritt weiter zum Bundesverfassungsgericht
gehen. Er werde sich nicht zur Sache
äußern, "ich muss erst mit meinem Anwalt sprechen",
sagte Grote, der ergänzte, dass auch gestern noch kein Beschluss
vom Gericht eingegangen sei. "Weder bei mir noch
bei meinem Anwalt."
(von Reimer Plöhn, Aus den Kieler Nachrichten vom 09.05.2009)