Aus den Kieler Nachrichten vom 19.01.2012:
Mit Oberstaatsanwalt
Axel Goos sprach unser
Redakteur Gerhard Müller.
- Kieler Nachrichten:
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Herr Goos, Sie haben Bewährungs- und Geldstrafen für
Uwe Schwenker und
Noka Serdarusic gefordert.
Wie begründen Sie diese?
- Axel Goos:
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Ich halte gleich drei Tatbestände für erfüllt: Bestechung
im geschäftlichen Verkehr, Betrug und Untreue.
- Kieler Nachrichten:
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Es gibt allerdings keinen eindeutigen Beweis für Ihre Anschuldigungen.
- Axel Goos:
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Den Brandstifter können Sie auch nicht verurteilen, weil Sie
bei der Brandstiftung nicht zugegen waren, sondern müssen
den äußeren Beweis liefern. Die Spur des Geldes verläuft
im Sand, das ist für ein Bestechungsverfahren nichts Neues.
- Kieler Nachrichten:
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Sie erwägen im Fall eines Freispruchs der Angeklagten eine
Revision beim Bundesgerichtshof. Liegt das daran, dass die
Kammer es heute ablehnte, bei dem Berliner Anwalt Björn
Sendke am 3. Januar beschlagnahmte Dokumente in das
Verfahren einzubeziehen?
- Axel Goos:
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Die Kammer hat sich weit aus dem Fenster gelehnt. Die
Entscheidung ist widersprüchlich, weil sich die Ablehnung
selbst auf etwas bezieht, was in der Akte steht. Aber erst,
wenn die Urteilsbegründung vorliegt, werde ich eine Revision
prüfen.
- Kieler Nachrichten:
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Sind Sie mit dieser Aktion zu weit gegangen? Der Vorsitzende
Richter bezeichnete sie als verfassungswidrig.
- Axel Goos:
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Nein, der Durchsuchungsbeschluss des Kieler Amtsgerichts
beruht auf der Aussage von Georg Wegner, dass Sendke ihm
telefonisch angekündigt habe, eine Selbstanzeige von Nenad
Volarevic der Staatsanwaltschaft zugänglich machen zu wollen.
Wenn man mit einer Strafanzeige droht, ist das ein Anhaltspunkt
für den Versuch einer Nötigung. Die Verteidigung sieht darin ja
sogar den Versuch einer Erpressung.
- Kieler Nachrichten:
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Sind Sie froh, dass das Verfahren in Kürze vorbei ist?
- Axel Goos:
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Ja.
(Das Gespräch führte Gerhard Müller, aus den Kieler Nachrichten vom 19.01.2012)