Aus den Kieler Nachrichten vom 19.01.2012:
Nach 16 aufwendigen Verhandlungstagen, einem
großen Aufmarsch von Zeugen aus Polen, Dänemark,
Österreich und Spanien und vermutlichen Kosten
in sechsstelliger Höhe hat Oberstaatsanwalt
Axel Goos gestern Bewährungsstrafen für die Angeklagten
Uwe Schwenker und
Noka Serdarusic gefordert.
Was für Außenstehende womöglich überraschend
niedrig erscheint, ist der Gesetzeslage geschuldet.
Für die mögliche Manipulation des
Champions-League-Finales 2007
zwischen dem THW Kiel und der SG Flensburg-Handewitt
gibt es im deutschen Recht keinen zutreffenden Paragrafen
"Sportbetrug". Selbst Goos räumte ein, dass sich die 5. Große Kammer
des Kieler Landgerichts deshalb auf neuem Terrain bewege.
Zudem konnte Goos sich bei seinem Plädoyer nicht auf eindeutige Beweise
stützen. Die gibt es nach intensiven Nachforschungen im Ermittlungsverfahren
und mehr als 60 Stunden versuchter Wahrheitsfindung in Saal 232
des Landgerichts nicht. Er hat lediglich Indizien zu einer Argumentationskette
verknüpft. Der nachgewiesene Flug des vermutlichen kroatischen Geldboten
Nenad Volarevic nach Warschau beispielsweise. Ob
Serdarusic'
alter Kumpel dort die polnischen Final-Schiedsrichter überhaupt getroffen hat,
liegt jedoch im Dunkeln.
Die Kammer hatte im Prozessverlauf einige Male Probleme, der Auffassung
von Goos zu folgen. Die Schärfe, mit der sie gestern einen Beweisantrag des
Chefanklägers ablehnte, lässt vermuten, dass dies auch für das Urteil gelten
könnte. Doch das bleibt vorerst Spekulation.
(von Gerhard Müller, aus den Kieler Nachrichten vom 19.01.2012)