THW-Logo
24.01.2012 Verein

Kieler Nachrichten: Jetzt entscheidet die Kammer

Aus den Kieler Nachrichten vom 24.01.2012:

Die Plädoyers sind gesprochen, jetzt ist die Kammer am Zug. Die Richter und Schöffen um den Vorsitzenden Richter Matthias Wardeck haben zehn Tage Zeit, eine Entscheidung zu fällen - nach der Strafprozessordnung muss spätestens am elften Tag nach Schluss der Verhandlung das Urteil verkündet werden. Die Kieler wollen aber schon am Donnerstag soweit sein.
Bis dahin beraten die drei Richter und zwei Schöffen zunächst den Sachverhalt: Was ist erwiesenermaßen geschehen, was nicht? In einem zweiten Schritt geht es um die rechtliche Prüfung: Erfüllen die Geschehnisse einen Straftatbestand? Welche Rechtsnormen sind betroffen? Wie die Anklage zeigt, können mehrere Tatkomplexe betroffen sein, wie Untreue (§266 StGB) oder Bestechung (§299 StGB).

Mit den Schöffen sind Laien an der Urteilsfindung beteiligt, die Berufsrichter müssen ihnen also juristische Feinheiten erklären. Trotzdem zählt ihre Stimme genauso viel wie die der anderen - eine alte Rechtstradition, die dafür sorgt, dass das Volk eingebunden ist, Kontrolle schafft und für lebensnahe Entscheidungen sorgt.

Sind Straftatbestände gefunden worden, geht es um die Strafbildung. Das Gesetz gibt einen Strafrahmen vor, innerhalb dessen sich die Richter bewegen. Die Vorträge der Staatsanwaltschaft und Verteidiger tun da nichts mehr zur Sache. Es geht auch nicht darum, die Mitte zwischen beiden Positionen zu finden: Das Gericht ist ganz unabhängig. Nach §196 des Gerichtsverfassungsgesetzes entscheidet es mit der absoluten Mehrheit der Stimmen.

Nach Verkündung des Urteils können die Beteiligten innerhalb einer Woche Revision einlegen. Diese würde im Kieler Fall am Bundesgerichtshof, Dienststelle Leipzig, verhandelt werden.

(von Esther Alves, aus den Kieler Nachrichten vom 24.01.2012)


(24.01.2012) Ihre Meinung im Fan-Forum? Zur Newsübersicht Zur Hauptseite