24.01.2012 | Verein |
Mit den Schöffen sind Laien an der Urteilsfindung beteiligt, die Berufsrichter müssen ihnen also juristische Feinheiten erklären. Trotzdem zählt ihre Stimme genauso viel wie die der anderen - eine alte Rechtstradition, die dafür sorgt, dass das Volk eingebunden ist, Kontrolle schafft und für lebensnahe Entscheidungen sorgt.
Sind Straftatbestände gefunden worden, geht es um die Strafbildung. Das Gesetz gibt einen Strafrahmen vor, innerhalb dessen sich die Richter bewegen. Die Vorträge der Staatsanwaltschaft und Verteidiger tun da nichts mehr zur Sache. Es geht auch nicht darum, die Mitte zwischen beiden Positionen zu finden: Das Gericht ist ganz unabhängig. Nach §196 des Gerichtsverfassungsgesetzes entscheidet es mit der absoluten Mehrheit der Stimmen.
Nach Verkündung des Urteils können die Beteiligten innerhalb einer Woche Revision einlegen. Diese würde im Kieler Fall am Bundesgerichtshof, Dienststelle Leipzig, verhandelt werden.
(von Esther Alves, aus den Kieler Nachrichten vom 24.01.2012)
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