26.01.2012 | Verein |
Wenn Matthias Wardeck mit seinen beiden Richterkollegen und den zwei Schöffen den Raum betreten, haben sie ihre Arbeit erledigt. Die Kammer, in der die Schöffen volles Stimmrecht besitzen, diskutierte nach den Plädoyers der Verteidiger am Montag alle relevanten Aspekte des Verfahrens mehrere Stunden. Will das Gremium dem Antrag von Oberstaatsanwalt Axel Goos folgen, der für den ehemaligen THW-Manager Uwe Schwenker 18 Monate auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 25 000 Euro gefordert hat sowie für Serdarusic 17 Monate und 15 000 Euro, dann muss die Entscheidung dem klaren Ergebnis eines Fußballspiels entsprechen - 4:1. Stimmen nur drei Mitglieder der Kammer beispielsweise beim Vorwurf der Untreue für eine Verurteilung der Angeklagten, so muss ein Freispruch erfolgen.
Klar ist, dass es keine eindeutigen Beweise für den Vorwurf der Staatsanwaltschaft gibt, Schwenker und Serdarusic hätten das Champions-League-Finalrückspiel 2007 gegen die SG Flensburg-Handewitt mit Hilfe des kroatischen Geldboten Nenad Volarevic und der bestechlichen polnischen Schiedsrichter Miroslaw Baum und Marel Goralczyk manipuliert. Die Kammer muss sich in ihrer Entscheidung auf Indizien stützen wie etwa die von Volarevic gewählte Flugroute zum Finale in Kiel von Zagreb über München nach Warschau und weiter nach Hamburg. Ob der Kroate in der polnischen Hauptstadt aber einem der Schiedsrichter wirklich 45 000 Euro übergeben hat, konnte nicht aufgeklärt werden. "Wer weiß, vielleicht hat Volarevic dort Geschäftspartner oder eine Frau getroffen", sagte Serdarusic' Verteidiger Marc Langrock.
Mit der mündlichen Verkündung ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Neun Tage verbleiben Verteidigung oder Staatsanwaltschaft, um Revision einzulegen. Lassen beide Seiten diese Frist verstreichen, gibt es keine Neuauflage vor dem 5. Senat des Bundesgerichtshofs in Leipzig. Goos sagte nach seinem Plädoyer am vergangenen Mittwoch: "Ich bin gespannt, wie die Kammer entscheiden wird." Wer wollte, konnte diesen Worten entnehmen, dass er vermutet, Richter und Schöffen würden sich seiner Auffassung eher nicht anschließen. Für diesen Fall kündigte Goos bereits an: "Ich werde die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann über eine Revision entscheiden."
(von Gerhard Müller, aus den Kieler Nachrichten vom 26.01.2012)
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