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01.02.2012 Verein

Kieler Nachrichten: Revision im Handballprozess

Freisprüche für Schwenker und Serdarusic in Frage gestellt - Warten auf Prüfung der schriftlichen Begründung

Aus den Kieler Nachrichten vom 01.02.2012:

Kiel. Am vergangenen Donnerstag hatte Richter Matthias Wardeck im Landgericht Kiel nach vier langen Verhandlungsmonaten das Urteil im Handballprozess verkündet. Die Angeklagten, der ehemalige THW-Geschäftsführer Uwe Schwenker und Kiels ehemaliger Trainer Noka Serdarusic, wurden, wenn auch mit Zweifeln an ihrer Unschuld, freigesprochen. Die Erleichterung bei allen Beteiligten hielt nur fünf Tage an. Gestern legte die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil ein.
"Ja," erklärte Oberstaatsanwältin Hess, die Pressesprecherin der Behörde, auf Nachfrage dieser Zeitung, "ich bestätige, dass die Staatsanwaltschaft Kiel die Revision beantragt hat." Mehr zur Sache sei momentan nicht zu sagen. Schwenker und Serdarusic waren wegen "Bestechung im geschäftlichen Verkehr" und wegen Betrugs angeklagt. Im Zentrum stand das Finale der Handball-Champions-League 2007 zwischen dem THW Kiel und der SG Flensburg-Handewitt. Wardeck hatte dem Spiel die Absolution erteilt, erklärt, dass die Partie von den polnischen Unparteiischen Baum/Goralczyk sauber geleitet worden sei. "Auf den THW werden keine Schadensansprüche aus Flensburg zukommen."

Jetzt könnte eine neue Situation entstehen. Ob tatsächlich eine Revision am Bundesgerichtshof (BGH) stattfindet, wird allerdings erst nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung durch Oberstaatsanwalt Axel Goos entschieden. Und das dürfte sich hinziehen. Je nach Länge der Verhandlungsdauer wird dem Richter Zeit für die schriftliche Urteilsbegründung eingeräumt. Von heute ab könnte das einige Wochen beanspruchen. Liegt dem Staatsanwalt dann die schriftliche Begründung vor, muss er prüfen, was zu tun ist.

Drei Möglichkeiten gibt es. Erstens: Stellt der Jurist fest, dass die Urteilsbegründung schlüssig und zweifelsfrei ausgefallen ist, kann er auf die Revision verzichten. Zweite Möglichkeit: Ist die Begründung in Teilen unklar, könnte Revision für einen Teilbereich eingelegt werden, also zum Beispiel nur für den Betrugsvorwurf. Die dritte Möglichkeit beinhaltet Zweifel an der Gänze der Begründung, also stünde Revision für den Gesamtkomplex an.

Entscheidet Axel Goos pro Revision, werden die Prozessunterlagen ans BGH geschickt. Dort käme es allerdings noch nicht zu einem neuen Prozess mit möglichen Zeugenvernehmungen, vielmehr überprüft der dortige Strafsenat den Richterspruch ausschließlich auf mögliche Verfahrens- oder Rechtsfehler. Sollte es keine Einwände geben, würden die Freisprüche gegen Schwenker und Serdarusic bestätigt werden. Zu einem neuen Prozess käme es, würde der BGH auf der Suche nach Rechtsfehlern fündig werden. Dann wird der Fall ans Landgericht Kiel zurückverwiesen. Ein erneuter Prozessmarathon stünde den Beteiligten bevor.

(von Reimer Plöhn, aus den Kieler Nachrichten vom 01.02.2012)


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