30.03.2012 | Verein |
Nun hat Goos bis zum 23. April Zeit, um im Urteil Ansatzpunkte für eine Neuauflage des Verfahrens zu finden. Sollte dies der Fall sein, müsste der Bundesgerichtshof in Leipzig den Antrag prüfen.
Dass Goos Revision einlegte, wird in Kieler Justizkreisen nicht nur als Gesichtswahrung beurteilt: Er hat damit Wardeck, der während des Prozesses mehrfach die Methoden von Goos gerügt hatte, zusätzliche Arbeit beschert. Ohne Revision wäre Wardeck die Beweiswürdigung erspart geblieben.
(von Gerhard Müller, aus den Kieler Nachrichten vom 30.03.2012)
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