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20.04.2012 Verein

Kieler Nachrichten: Kieler Handball-Prozess steht vor der Neuauflage

Ex-THW-Manager Schwenker spricht von "sportlichem Berufsverbot"

Aus den Kieler Nachrichten vom 20.04.2012:

Kiel. Für Uwe Schwenker geht das Warten weiter. Nach Informationen der Kieler Nachrichten wird die Staatsanwaltschaft heute verkünden, dass sie Revision gegen seinen Freispruch im Handball-Manipulationsprozess einlegen wird. "Das kommt für mich einem sportlichen Berufsverbot gleich", reagierte der ehemalige THW-Manager gestern.
Das Kieler Landgericht hatte seit 21. September 2011 während 19 Verhandlungstagen versucht, Schwenker und dem früheren Meistertrainer Noka Serdarusic die Bestechung der Schiedsrichter des Champions-League-Finalrückspiels 2007 gegen die SG Flensburg-Handewitt nachzuweisen. Im Januar verkündete der Vorsitzende Richter Matthias Wardeck einen Freispruch mit Zweifeln: "Die Kammer ist nicht von der Schuld der Angeklagten überzeugt, aber auch nicht von deren Unschuld."

Oberstaatsanwalt Axel Goos hat nach Prüfung des schriftlichen Urteils nun entschieden, Revision beim Bundesgerichtshof in Leipzig einzulegen. Die Kieler Staatsanwaltschaft wollte gestern keine Stellungnahme abgeben und verwies auf eine heute folgende Erklärung. Schwenkers Anwalt Michael Gubitz lehnte auf Anfrage eine Stellungnahme ebenso ab wie der Sprecher des Landgerichts, Sebastian Brommann.

Dafür redete Schwenker, dessen Tätigkeit als Geschäftsführer des THW Kiel am 30. Juni 2009 geendet hatte. Seitdem ist der heute 53-Jährige auf dem Arbeitsmarkt des Handballsports nicht mehr vermittelbar. Hätte Goos keine Revision beantragt, wäre das Urteil dagegen rechtskräftig geworden. "Ich stand in Kontakt mit drei Bundesligisten. Mit zwei Vereinen waren die Gespräche schon sehr konkret, aber immer nur für den Fall, dass die Geschichte für mich positiv zu Ende geht."

Darauf muss Schwenker möglicherweise bis zu sechs Monate warten. Erst wird die Bundesanwaltschaft in Leipzig den Revisionsantrag prüfen und an den 5. Strafsenat des BGH weiterleiten. Dieses Gremium wird dann in einem schriftlichen oder mündlichen Verfahren entscheiden, ob vor dem Kieler oder Lübecker Landgericht der Prozess neu aufgerollt werden soll oder nicht.

(von Gerhard Müller, aus den Kieler Nachrichten vom 20.04.2012)


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