20.04.2012 | Verein |
Oberstaatsanwalt Axel Goos hat nach Prüfung des schriftlichen Urteils nun entschieden, Revision beim Bundesgerichtshof in Leipzig einzulegen. Die Kieler Staatsanwaltschaft wollte gestern keine Stellungnahme abgeben und verwies auf eine heute folgende Erklärung. Schwenkers Anwalt Michael Gubitz lehnte auf Anfrage eine Stellungnahme ebenso ab wie der Sprecher des Landgerichts, Sebastian Brommann.
Dafür redete Schwenker, dessen Tätigkeit als Geschäftsführer des THW Kiel am 30. Juni 2009 geendet hatte. Seitdem ist der heute 53-Jährige auf dem Arbeitsmarkt des Handballsports nicht mehr vermittelbar. Hätte Goos keine Revision beantragt, wäre das Urteil dagegen rechtskräftig geworden. "Ich stand in Kontakt mit drei Bundesligisten. Mit zwei Vereinen waren die Gespräche schon sehr konkret, aber immer nur für den Fall, dass die Geschichte für mich positiv zu Ende geht."
Darauf muss Schwenker möglicherweise bis zu sechs Monate warten. Erst wird die Bundesanwaltschaft in Leipzig den Revisionsantrag prüfen und an den 5. Strafsenat des BGH weiterleiten. Dieses Gremium wird dann in einem schriftlichen oder mündlichen Verfahren entscheiden, ob vor dem Kieler oder Lübecker Landgericht der Prozess neu aufgerollt werden soll oder nicht.
(von Gerhard Müller, aus den Kieler Nachrichten vom 20.04.2012)
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