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20.04.2012 Verein

KN-Kommentar: Zumutung für Schwenker

Aus den Kieler Nachrichten vom 20.04.2012:

Am 29. April 2007 soll der THW Kiel mit Hilfe "gekaufter" Schiedsrichter der SG Flensburg-Handewitt den Champions-League-Titel weggeschnappt haben. Fast genau fünf Jahre später und drei Jahre nach Bekanntwerden der Manipulationsvorwürfe warten Uwe Schwenker und Noka Serdarusic noch immer auf ein rechtskräftiges Urteil. Ist das zumutbar?
Nach Ansicht der Kieler Staatsanwaltschaft ist Schwenker, der damalige Manager des THW, der verantwortliche Drahtzieher, Serdarusic sein Freund und Helfer. Dieser Auffassung vermochte sich das Kieler Landgericht in einem viermonatigen Verfahren allerdings nicht anzuschließen. Im Sport wäre Oberstaatsanwalt Axel Goos also der Verlierer.

Vor Gericht geht es jedoch nicht um Sieg oder Niederlage. Und den Gepflogenheiten eines Rechtsstaats entspricht, dass ein Ankläger gegen ein Urteil Revision einlegen darf. Das hat Goos nun getan, begründet nach KN-Informationen nicht mit Verfahrensfehlern der 5. Großen Strafkammer, sondern mit Zweifeln an der Beweiswürdigung.

Das wäre diskussionswürdig, weil der Bundesgerichtshof, die Revisions-Instanz, Urteile auf Rechtsfehler prüft, darin eingeflossene Fakten jedoch anerkennt.

Ist die Frage, ob Goos ein schlechter Verlierer ist, erlaubt? Nicht im rechtsstaatlichen Sinne, aber das aufwendige Verfahren zeigte: Beweise für Schwenkers Schuld blieb der Staatsanwalt trotz intensiver Ermittlungen schuldig. Dass er dennoch Schwenkers seit 2009 andauernde Auszeit im Handball verlängert, ist deshalb für diesen eine Zumutung.

(von Gerhard Müller, aus den Kieler Nachrichten vom 20.04.2012)


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