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31.08.2012 Verein

Kieler Nachrichten: Teilerfolg für Schwenker: Freispruch ist rechtskräftig

Ankläger zieht Revision im Bestechungsverfahren zurück - Freude bei THW-Aufsichtsrat

Aus den Kieler Nachrichten vom 31.08.2012:

Kiel. Im Verfahren gegen Uwe Schwenker und Noka Serdarusic, den früheren Geschäftsführer vom Handball-Bundesligisten THW Kiel und den ehemaligen Trainer, hat die Staatsanwaltschaft Kiel ihre Revision in Teilen zurückgenommen. Der Freispruch in Bezug auf den Vorwurf der Schiedsrichterbestechung beim Champions-League-Finalrückspiel 2007 gegen die SG Flensburg-Handewitt ist demnach rechtskräftig.
"Die Staatsanwaltschaft trägt nach erneuter Prüfung Bedenken gegen die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels der Revision Rechnung", erklärte die Behörde gestern. Mögliche Schadensansprüche seitens der SG Flensburg sind mit dieser Entscheidung endgültig ausgeschlossen. Dennoch könnte die Revision in einem anderen Teil der Anklage vom Bundesgerichtshof zugelassen werden. Und zwar beim Vorwurf der Untreue. Offen bleibt nämlich die Vergabe eines Darlehens in Höhe von 60 000 Euro, das Schwenker aus der THW-Kasse an Serdarusic gegeben haben soll. In diesem Teilbereich, der nur Uwe Schwenker betrifft, weigert sich die Staatsanwaltschaft, die Revision zurückzunehmen. Daher kann das Verfahren nicht endgültig zu den Akten gelegt werden. Während Schwenker weiter auf eine Entscheidung warten muss, hat der Freispruch für Noka Serdarusic Gültigkeit.

Am 26. Januar hatte der Vorsitzende Richter des Kieler Landgerichts, Matthias Wardeck, die beiden THW-Angestellten nach 19 Verhandlungstagen und viermonatiger Prozessdauer freigesprochen. Allerdings mit einer Einschränkung: Die Kammer sei nicht von der Schuld der Angeklagten überzeugt, "aber auch nicht von deren Unschuld", so Wardeck. Ein Freispruch zweiter Klasse also. Wenige Tage später legte Oberstaatsanwalt Axel Goos dann Revision ein, die jetzt Teilen zurückgenommen wurde.

Schwenkers Anwalt Michael Gubitz wertete die Entscheidung gestern als "einen entscheidenden Schritt zur Rehabilitation von Uwe Schwenker", bemängelte aber, dass die Staatsanwaltschaft die Vergabe des Darlehens für juristisch angreifbar halte. "Das ist eine Zumutung für den Bundesgerichtshof, den Steuerzahler und vor allem für Uwe Schwenker", erklärte Gubitz. Das faktische Berufsverbot, das mit der Verfahrensdauer von fast dreieinhalb Jahren verbunden sei, gehe nun in die Verlängerung.

Sehr zum Ärger von Schwenker. Zu keinem Zeitpunkt sei er dem THW gegenüber untreu gewesen, beteuerte der 53-Jährige gestern gegenüber dieser Zeitung. "Ich habe immer irgendwelche Anfragen von Handball-Clubs auf Beschäftigung gehabt. Aber das Verfahren dauert viel zu lange." Derweil freute sich der THW-Aufsichtsratschef Klaus Hinrich Vater, "dass der Manipulationsvorwurf nun endgültig vom Tisch ist. Und wir hoffen, dass dieses Verfahren bald komplett beendet sein wird."

(von Reimer Plöhn, aus den Kieler Nachrichten vom 31.08.2012)


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