31.08.2012 | Verein |
Am 26. Januar hatte der Vorsitzende Richter des Kieler Landgerichts, Matthias Wardeck, die beiden THW-Angestellten nach 19 Verhandlungstagen und viermonatiger Prozessdauer freigesprochen. Allerdings mit einer Einschränkung: Die Kammer sei nicht von der Schuld der Angeklagten überzeugt, "aber auch nicht von deren Unschuld", so Wardeck. Ein Freispruch zweiter Klasse also. Wenige Tage später legte Oberstaatsanwalt Axel Goos dann Revision ein, die jetzt Teilen zurückgenommen wurde.
Schwenkers Anwalt Michael Gubitz wertete die Entscheidung gestern als "einen entscheidenden Schritt zur Rehabilitation von Uwe Schwenker", bemängelte aber, dass die Staatsanwaltschaft die Vergabe des Darlehens für juristisch angreifbar halte. "Das ist eine Zumutung für den Bundesgerichtshof, den Steuerzahler und vor allem für Uwe Schwenker", erklärte Gubitz. Das faktische Berufsverbot, das mit der Verfahrensdauer von fast dreieinhalb Jahren verbunden sei, gehe nun in die Verlängerung.
Sehr zum Ärger von Schwenker. Zu keinem Zeitpunkt sei er dem THW gegenüber untreu gewesen, beteuerte der 53-Jährige gestern gegenüber dieser Zeitung. "Ich habe immer irgendwelche Anfragen von Handball-Clubs auf Beschäftigung gehabt. Aber das Verfahren dauert viel zu lange." Derweil freute sich der THW-Aufsichtsratschef Klaus Hinrich Vater, "dass der Manipulationsvorwurf nun endgültig vom Tisch ist. Und wir hoffen, dass dieses Verfahren bald komplett beendet sein wird."
(von Reimer Plöhn, aus den Kieler Nachrichten vom 31.08.2012)
(31.08.2012) | Ihre Meinung im Fan-Forum? |