15.03.2013 | Verein |
Für Schwenkers Verteidiger Michael Gubitz ist dies ein "völlig sinnloses" Unterfangen. Schließlich sei schon im ersten Verfahren festgestellt worden, dass der am 25. Juni 2008 unterzeichnete Freistellungsvertrag des THW mit Serdarusic keine Generalklausel enthalten habe, mit der die "Zebras" auf die Rückzahlung von zwei Darlehen an den Coach im Frühjahr 2008 in Höhe von 20 000 und 40 000 Euro verzichtet hätten. Dummerweise lagen dem Bundesgerichtshof entsprechende Unterlagen jedoch nicht vor.
So bleibt es Hubertus Grote nicht erspart, nach 16 Monaten wieder auf dem Zeugenstuhl Platz nehmen zu müssen. Der ehemalige THW-Gesellschafter macht auf Befragen von Goos unmissverständlich klar, dass der Vertrag, mit dem Serdarusic' Amtszeit nach 15 erfolgreichen Jahren abrupt endete, den Trainer nicht von der Rückzahlung der Darlehen entbunden habe: "Es gab keinen Verzicht des THW auf Ansprüche gegenüber Serdarusic." Gleichwohl gibt Grote zu, dass die Zahlungen von 60 000 Euro an den Trainer im Freistellungsvertrag hätten stehen können, aber: "Es war damals alles hektisch und hochkompliziert, weil die Mannschaft nicht mehr mit Serdarusic zusammenarbeiten wollte und wir den Aufhebungsvertrag schnell zustande bringen wollten." Im Übrigen seien die Darlehen im Herbst 2008 von ihm und seinen Gesellschafterkollegen Willi Holdorf und Georg Wegner nachträglich genehmigt worden, da klar gewesen sei, dass diese Summe mit den im Freistellungsvertrag vereinbarten Prämienzahlungen an Serdarusic verrechnet werden würden - was am 1. Dezember 2009 schließlich auch geschehen ist.
Am kommenden Dienstag tritt mit Georg Wegner ein weiterer früherer THW-Gesellschafter in den Zeugenstand. Eine Schwenker belastende Darstellung ist auch dann nicht zu erwarten.
(von Gerhard Müller, aus den Kieler Nachrichten vom 15.03.2013)
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