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20.03.2013 Verein

Kieler Nachrichten: Tauziehen um Zeuge Serdarusic

Aus den Kieler Nachrichten vom 20.03.2013:

Kiel. Falls Uwe Schwenker gedacht hatte, am Freitag mit einem Freispruch nach Florida fliegen zu können, so sind seine Hoffnungen am zweiten Verhandlungstag seines Untreue-Prozesses im Kieler Landgericht auf ein Minimum gesunken. Wenn das Revisionsverfahren gegen den ehemaligen THW-Manager heute fortgesetzt wird, muss die 3. große Wirtschaftskammer zunächst bekannt geben, ob der gestern von Oberstaatsanwalt Axel Goos überraschend gestellte Antrag, Noka Serdarusic und dessen Frau Mirjana als Zeugen zu laden, von Relevanz sein wird. Pikant daran ist, dass der Vorsitzende Richter Andrej Gabler kurz zuvor erklärt hatte, den ehemaligen "Zebra"-Coach für heute wieder ausgeladen zu haben. Begründung: "Unserer Ansicht nach hat er ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht."
Das Finale der gestrigen Beweisaufnahme knüpfte atmosphärisch an den Auftakt an, während dem sich Goos eine Rüge von Gabler dafür eingehandelt hatte, dass er am Montag den für gestern geladenen Zeugen Georg Wegner angerufen hatte, ohne die Kammer darüber zu informieren. Wegner, der als THW-Gesellschafter den am 25. Juni 2008 unterschriebenen Freistellungsvertrag mit Serdarusic' Anwalt Björn Sendke ausgehandelt hatte, kam dem Wunsch von Goos nach und brachte zwei Vorentwürfe der Vereinbarung mit, die nicht mehr ergaben als schon bekannt war: Kein Schriftstück enthält keine Generalklausel, mit der der THW auf zwei Darlehen für Serdarusic in Höhe von 60 000 Euro verzichtet hätte.

Ansonsten stärkte Wegner die Position von Schwenker. So habe Serdarusic in den letzten drei, vier Jahren beim THW bestimmt zwei-, dreimal Vorschüsse oder Darlehen bis zu 50 000 Euro erhalten: "Noka brauchte immer Geld." Schwenker habe die Gesellschafter immer erst im Nachhinein über solche Auszahlungen und deren Verrechnung mit Serdarusic zustehenden Prämien informiert. Wegner: "Das war gängige Praxis und völlig normal." Genauso war mit den Darlehen aus dem Frühjahr 2008 verfahren worden, die Grundlage des Revisionsverfahrens sind. Serdarusic hatte die 60 000 Euro am 1. Dezember 2009 beglichen - in Verrechnung mit ihm noch zustehenden Prämien.

Während Schwenkers Anwalt Michael Gubitz auf den Antrag von Goos, das Ehepaar Serdarusic vorzuladen, mit Kritik reagierte ("Das dient nur der Verfahrensverzögerung"), ließ Gabler durchblicken, nun weitere Zeit zu benötigen: "Das Ganze bedarf einer sorgfältigen Prüfung." Schwenker wird wohl weiter warten müssen. Mit dem Urteil ist frühestens am 10. April zu rechnen.

(von Gerhard Müller, aus den Kieler Nachrichten vom 20.03.2013)


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