Aus den Kieler Nachrichten vom 20.03.2013:
Kiel. Falls
Uwe Schwenker gedacht
hatte, am Freitag mit einem Freispruch nach Florida fliegen
zu können, so sind seine Hoffnungen am zweiten Verhandlungstag
seines Untreue-Prozesses im Kieler Landgericht auf ein Minimum
gesunken. Wenn das Revisionsverfahren gegen den ehemaligen
THW-Manager heute fortgesetzt wird, muss die 3. große
Wirtschaftskammer zunächst bekannt geben, ob der gestern von
Oberstaatsanwalt Axel Goos überraschend gestellte Antrag,
Noka Serdarusic und dessen Frau
Mirjana als Zeugen zu laden, von Relevanz sein wird. Pikant
daran ist, dass der Vorsitzende Richter Andrej Gabler kurz
zuvor erklärt hatte, den ehemaligen "Zebra"-Coach für heute
wieder ausgeladen zu haben. Begründung: "Unserer Ansicht nach
hat er ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht."
Das Finale der gestrigen Beweisaufnahme knüpfte atmosphärisch
an den Auftakt an, während dem sich Goos eine Rüge von Gabler
dafür eingehandelt hatte, dass er am Montag den für gestern
geladenen Zeugen
Georg Wegner angerufen hatte, ohne die Kammer
darüber zu informieren.
Wegner, der als THW-Gesellschafter den
am 25. Juni 2008 unterschriebenen Freistellungsvertrag mit
Serdarusic' Anwalt Björn Sendke
ausgehandelt hatte, kam dem Wunsch von Goos nach und brachte
zwei Vorentwürfe der Vereinbarung mit, die nicht mehr ergaben
als schon bekannt war: Kein Schriftstück enthält keine Generalklausel,
mit der der THW auf zwei Darlehen für
Serdarusic
in Höhe von 60 000 Euro verzichtet hätte.
Ansonsten stärkte Wegner die Position von Schwenker.
So habe Serdarusic in den letzten drei, vier Jahren
beim THW bestimmt zwei-, dreimal Vorschüsse oder Darlehen bis zu 50 000 Euro
erhalten: "Noka brauchte immer Geld."
Schwenker habe die Gesellschafter immer erst
im Nachhinein über solche Auszahlungen und deren Verrechnung mit
Serdarusic zustehenden Prämien informiert.
Wegner: "Das war gängige Praxis und völlig normal." Genauso war mit den
Darlehen aus dem Frühjahr 2008 verfahren worden, die Grundlage des
Revisionsverfahrens sind. Serdarusic hatte
die 60 000 Euro am 1. Dezember 2009 beglichen - in Verrechnung mit
ihm noch zustehenden Prämien.
Während Schwenkers Anwalt Michael Gubitz
auf den Antrag von Goos, das Ehepaar Serdarusic
vorzuladen, mit Kritik reagierte ("Das dient nur der Verfahrensverzögerung"),
ließ Gabler durchblicken, nun weitere Zeit zu benötigen: "Das Ganze bedarf
einer sorgfältigen Prüfung." Schwenker wird wohl
weiter warten müssen. Mit dem Urteil ist frühestens am 10. April zu rechnen.
(von Gerhard Müller, aus den Kieler Nachrichten vom 20.03.2013)